
Bienenwachs ist ein natürlicher Rohstoff. Begrenzte Verfügbarkeit, steigende Preise und Nachfrage machen Bienenwachs zu einem Ziel für Verfälschungen. Der Zusatz von billigem Paraffin stellt die am häufigsten detektierte Verfälschung dar. Weiterhin werden u.a. Stearin und tierische/pflanzliche Fette eingesetzt, um authentisches Bienenwachs zu „strecken“. Neben der empfehlenswerten GC-Analyse bieten wir eine Vielzahl an Untersuchungsparameter entsprechend dem Europäischen Arzneibuch, RAL-GZ041 und der Verordnung (EG) 231/2012 an:
Für den Bereich Imkerei/Mittelwandherstellung empfehlen wir die GC-Analyse Wachsverfälschung, welche auch allgemein zur Prüfung auf Verfälschung geeignet ist. Die Bestimmung der Gesamtkohlenwasserstoffe (GKW), welche in der Wachsanalytik und -industrie weit verbreitet ist, sehen wir hingegen kritisch.
Entsprechend der Literatur schwankt der natürliche Gehalt an Gesamtkohlenwasserstoffen im Bereich von 11,6 bis 17,7 %. Folglich kann ein Wachs, welches einen GKW-Gehalt von 16 % aufweist, authentisch sein oder mit bis zu 4,4 % fremden Kohlenwasserstoffen verfälscht sein. Die GC-Analyse liefert die Konzentration fremder Kohlenwasserstoffen wie Paraffin oder Ceresin, unabhängig vom Gehalt an GKW und zeigt somit eindeutig eine Verfälschung an.
Der Einsatz von Bienenwachs in der Pharma- und Kosmetikindustrie erfordert oftmals die Einhaltung der Qualitätsanforderungen des Europäischen Arzneibuches. Die benötigten Analysen werden durch das Paket 317 (Parameter nach Ph. Eu.) abgedeckt und enthalten Parameter wie Säure- und Verseifungszahl oder auch Tropfpunkt.
Die Anforderungen an Bienenwachs für die Herstellung von Kerzen sind in RAL-GZ041 aufgeführt. Neben den Wachskennzahlen stellt u.a. die Menge an Gesamtkohlenwasserstoffen einen Qualitätsparameter dar. Die erforderliche Analytik ist im Paket 316 (Parameter nach RAL-GZ041) zusammengefasst.
Die Verwendung von Bienenwachs als Lebensmittelzusatzstoff E901 setzt die Einhaltung der Qualitätskriterien entsprechend der Verordnung (EG) 231/2012 voraus. Diese entsprechen in weiten Teilen jenen des Europäischen Arzneibuches und können separat beauftragt werden.
Durch die Einlagerung von Honig in die Wachswaben können Rückstände aus der Landwirtschaft (Pestizide, Neonicotinoide) und aus der Umwelt (z.B. PCB) in das Bienenwachs eingetragen werden. Rückstände durch den Eintrag aus der Imkerei, wie Varroazide (Fluvalinate, Thymol) stellen ebenfalls ein Problem dar. Entsprechend der Verwendung des Bienenwachses bieten wir folgende Analytik an:
Für den Bereich Imkerei/ Wachsumarbeiter ist es wichtig, dass keine Pestizide/Varroazide aus den Wachswaben in das Lebensmittel Honig migrieren. Um diesen Anforderungen zu entsprechen, bieten wir ein kleines Paket (310 Pestizide/Varroazide) und ein großes Paket (315 Pestizide/Varroazide XL) mit allen in der Imkerei relevanten Stoffen an.
Der Einsatz von Bienenwachs in Pharmazeutika und Kosmetika erfordert die Einhaltung von Grenzwerten entsprechend den Vorgaben des Europäischen Arzneibuches (Ph. Eu.). Hierfür bieten wird das Paket 314 an.
Unser umfangreiches Spektrum Industrie enthält neben den Analyten des Europäischen Arzneibuches noch weitere relevante Rückstände und Kontaminaten wie z.B. Coumaphos.
Natürlich analysieren wir Ihnen ebenso individuelle Parameter zu Ihren Produkte. Darüber hinaus bieten wir Ihnen Analysen zu Schwermetallen und Antibiotika.
©FoodQS, Januar 2021
Hier finden Sie ausführliche Informationen zu unseren Analyse-Möglichkeiten für Ihr Bienenwachs.
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